Medienschaffende

Mit der Akkreditierung erhalten die Medienschaffenden die generelle Erlaubnis, Bild-, Ton- und Filmaufnahmen im Ratssaal und im Foyer zu machen. Für Filmaufnahmen im Ratssaal ist die Präsidentin oder der Präsident vorgängig zu verständigen.

Für die Akkreditierung ist die Geschäftsleitung des Gemeinderats zuständig. Schriftliche Gesuche können zuhanden der Geschäftsleitung bei den Parlamentsdiensten eingereicht werden. Das Gesuch ist von der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber oder von der Chefredaktion einzureichen (ausser bei freiberuflich tätigen Medienschaffenden). Die Geschäftsleitung weist den akkreditierten Medienschaffenden im Ratssaal geeignete Plätze zu.


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